Flächen- und Landschaftsschutz

Das Naturschutzrecht enthält neben der Ausweisung von Schutzgebieten noch verschiedene weitere Regelungen, die dem Flächen- und Landschaftsschutz und damit auch dem Artenschutz dienen. Weiter enthält es Regelungen zum Betretungsrecht und zum Verhalten in der freien Natur.