Naturschutz

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Interessen des Naturschutzes

Ziel des Naturschutzes ist es die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten, die Regenerations- und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu bewahren, die Tier- und Pflanzenwelt in ihren Lebensräumen zu schützen, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft dauerhaft zu  bewahren und so die Lebensgrundlage des Menschen und die Voraussetzungen für die Erholung von Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern. Diese Schutzziele werden im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt.

Der Landkreis Roth ist eine Region, deren Vielfalt und Kulturlandschaft über Jahrhunderte gewachsen ist. Der Landkreis ist geprägt von schützenswerter Flora und Fauna, insbesondere durch einen hohen Anteil an Waldflächen, Talräumen und Sandlebensräumen.
Deshalb braucht es einen sensiblen Umgang und hohe Verantwortungsbereitschaft um dieses Kapital auch für die Zukunft zu erhalten.

Am Landratsamt Roth kümmert sich die Untere Naturschutzbehörde um den Schutz dieser Naturlandschaft.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Umsetzung Bundesnaturschutzgesetz, bayerisches Naturschutzgesetz
  • Unterschutzstellung und Kontrolle ökologisch bedeutsamer Lebensräume
  • Regelung naturschutzfachlichen Belange im bebauten und unbebauten Bereich
  • Artenschutz
  • Waldrecht
  • Förderprogramme des Naturschutzes: Vertragsnaturschutz, Landschaftspflege
  • Öffentlichkeitsarbeit

Unterstützung bei ihren Aufgaben bekommt die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Roth insbesondere durch die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Naturschutzwacht und des Naturschutzbeirats .

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Naturschutz im Landratsamt

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Der direkte Kontakt für alle Fragen im Bereich: