Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten aus dem Bereich Naturschutz (VNP)

Aktuell - Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm 2023 – 2027

Der kooperative Naturschutz des heimischen Naturreichtums und der vielfältigen Kulturlandschaften durch freiwillige Maßnahmen von Landwirten hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Für die Landwirte (und Landnutzer) im Landkreis Roth besteht daher schon seit Jahren die Option, im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP), die naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Äckern, Wiesen, Weiden und auch Teichen finanziell fördern zu lassen.

Beim VNP sollen bei auslaufenden Verpflichtungen soweit möglich die Neuantragstellung für fünf Jahre erfolgen. Neuantragstellungen, die noch nicht im VNP waren, sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel voraussichtlich wie bisher möglich.

Der nächste Antragszeitraum für VNP ist von Januar bis Februar 2024.

VNP-interessierte Landwirte werden gebeten, sich direkt mit der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen und zum Beratungsgespräch alle notwendigen Informationen bereit zu halten (v.a. Betriebsnummer und Flächenidentifikationsnummer).

Die aktuellen Bedingungen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weiter unten auf dieser Seite.

Neben VNP gibt es auch 2023 weiterhin Fördermöglichkeiten für Landwirte im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP). Landwirte können ihre KULAP-Anträge beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Roth ebenfalls im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende Februar 2023 online stellen.

Dokumente zum Download

Förderprogramme

Für Bayern stehen folgende Förderprogramme zur Verfügung:

Vertragsnaturschutzprogramm einschließlich Erschwernisausgleich (VNP Offenland) 

Die meisten für die Tier- und Pflanzenwelt bedeutsamen Lebensräume sind durch landwirtschaftliche Nutzung entstanden. Um sie zu erhalten müssen ökologisch wertvolle Wiesen, Weiden, Äcker und Teiche naturschonend bewirtschaftet werden. Das Vertragsnaturschutzprogramm honoriert eine solche Bewirtschaftung auf bestimmten Flächen. Landwirte und andere Landnutzer verpflichten sich die Flächen für fünf Jahre nach Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften.

Anträge können bei der Unteren Naturschutzbehörde während der jeweils bekannt gegebenen Frist gestellt werden. Hier wird geprüft, ob eine gewünschte Maßnahme auf einer bestimmten Fläche gefördert werden kann. Für Förderungen für das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth.


Vertragsnaturschutzprogamm Wald

In bestimmten Gebieten kann die naturschutzorientierte Bewirtschaftung von Wäldern gefördert werden. Beispiele sind die Erhaltung von Biotopbäumen oder das Belassen von Totholz im europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000.

Eine Antragstellung ist innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) möglich. Die Untere Naturschutzbehörde prüft, ob eine gewünschte Maßnahme auf einer bestimmten Fläche gefördert werden kann.

Allgemeine Hinweise zum Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm Wald erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz .

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR): Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien kann zum Beispiel die Pflege ökologisch wertvoller, strukturreicher Feldhecken oder die Neuanlage von Feldhecken oder Streuobstwiesen gefördert werden.

Allgemeine Hinweise zur Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz .

Weitere Informationen erteilen die Untere Naturschutzbehörde sowie der Landschaftspflegeverband Mittelfranken .

Untere Naturschutzbehörde

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth