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Zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit ist der sog. Kleine Waffenschein erforderlich.
Informationen unter 09171/81-1263 (Fr. Schrüfer)
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Aus organisatorischen Gründen kann nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern für die Heilpraktikerüberprüfung zugelassen werden. Es ist aber beabsichtigt, jedem Kandidaten die Überprüfung innerhalb eines Jahres zu ermöglichen.
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Aus organisatorischen Gründen kann nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern für die Heilpraktikerüberprüfung zugelassen werden. Es ist aber beabsichtigt, jedem Kandidaten die Überprüfung innerhalb eines Jahres zu ermöglichen.
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Anbei erhalten Sie die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung zum Volksentscheid zum echten Nichtraucherschutz vom 4. Juli 2010.
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Dokument zur Beantragung auf Erteilung oder Erweiterung einer Reisegewerbekarte nach § 55 GewO.
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) (Makler-, Bauträger- und Baubetreuererlaubnis).
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Gemäß § 1 Abs. 6 der Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) sind Abschussort (Jagdrevier, Gewässer oder Gewässerabschnitt sowie Gewässertyp), Abschussdatum, die
Anzahl der jeweils abgeschossenen Kormorane und bei beringten Vögeln die Ringnummer der zuständigen Jagdbehörde bis spätestens 10. April jeden Jahres auf einem Einlegeblatt zur jagdlichen Streckenliste mitzuteilen.
Das PDF-Formular kann online ausgefüllt werden.
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Mit diesem Formblatt kann über das Landratsamt
Roth die Ausstellung von Fischereierlaubnisscheine
bei der Fischereifachberatung Mittelfranken beantragt werden. Nach einer fachlichen Stellungnahme der Fischereifachberatung erlässt das Landratsamt einen Genehmigungsbescheid für die Erlaubnisscheine.
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Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie
zum Führen von Waffen erforderlich.
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Dieser Antrag ist zur Erteilung einer Erlaubnis
zum nichtgewerblichen Erwerb, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 SprengG) auszufüllen.
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Die Erlaubnis nach § 27 SprengG berechtigt grundsätzlich zum Erwerb, Verbringen, Aufbewahren, Verwendung und Vernichtung der in der Erlaubnis eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe. Die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit wird vor der Erteilung der Erlaubnis durch das Landratsamt geprüft.
Die Sachkunde für den Umgang mit Schwarz-, Böller- oder Nitrozellulosepulver kann in Lehrgängen erworben werden. An den Lehrgang schließt sich eine Prüfung vor dem hierfür zuständigen Gewerbeaufsichtsamt an. Bei Lehrgangsbeginn ist eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
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Wenn Sie in einem hochwassergefährdeten Gebiet wohnen, ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen und das Verhalten auf diese Gefahren abzustimmen. Staat und Kommunen treffen Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen solcher Schadensereignisse zu begrenzen. Daneben kann auch jeder Einzelne durch gezielte Vorbereitungen Schäden vermeiden oder vermindern. Das Merkblatt git hierzu einige wertvolle Tipps.
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