Pflegekinder

Wann wird ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht?

Eine langfristige und dauerhafte Unterbringung in einer Pflegefamilie ist dann notwendig, wenn die leiblichen Eltern die Erziehung und Versorgung ihres Kindes nicht sicherstellen können. Wenn Eltern nicht mehr fähig sind, die Erziehung zu übernehmen oder ihre sozialen Verhältnisse so ungünstig sind, dass ein weiterer Verbleib des Kindes in der Familie eine massive Gefährdung für seine körperliche und seelische Entwicklung bedeuten würde.

In der Regel bleiben die Kontakte zwischen dem Pflegekind und seiner Ursprungsfamilie bestehen. Das Jugendamt arbeitet darauf hin, dass Pflegeeltern und Eltern zusammenarbeiten.

In akuten Notsituationen nehmen Bereitschaftspflegefamilien Säuglinge und Kleinkinder auch kurzfristig bei sich auf. Die Verweildauer sollte dann nicht länger als drei Monate sein. In dieser Zeit wird die Perspektive des Kindes abgeklärt. Es wird entschieden, ob das Kind dauerhaft an eine Pflegefamilie vermittelt wird oder eine Rückkehr zu den Eltern möglich ist.

Wie kann man Pflegeeltern werden?

Falls Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, ist für Sie die erste Anlaufstelle der Pflegekinderdienst des Jugendamtes. Der/Die zuständige SozialarbeiterIn nimmt Kontakt zu Ihnen auf, um Sie und Ihre Familie kennen zu lernen.

In den gemeinsamen Gesprächen wird die Einstellung der Familienmitglieder zur Aufnahme des Kindes in Erfahrung gebracht. Die Gründe für die Aufnahme und die Erwartungen, die an das neue Familienmitglied gestellt werden, sind wichtig. Außerdem wird besprochen, welche Art der Pflege, zum Beispiel Vollzeit-, Sonder- oder Bereitschaftspflege für Sie in Frage kommt.

Nach diesen Gesprächen soll feststehen, ob die Familie grundsätzlich zur Aufnahme des Kindes bereit und geeignet ist und für welches Kind sie die besten Voraussetzungen bietet. Es ist wichtig, die Vermittlung des Kindes sorgfältig vorzubereiten, um Fehlvermittlungen und Pflegestellenwechsel zu vermeiden.