Unterhalt & Unterhaltsvorschuss

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite sollen nur einen ersten Überblick über diesen Bereich ermöglichen. Die gesetzlichen Regelungen hier sind so komplex, dass wir auf eine umfangreiche, unübersichtliche Darstellung verzichten. Umfangreichere Erklärungen finden Sie unter den angefügten Links im BayernPortal. Für genauere Informationen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitenden auf.  

Unterhalt

Lebt ein Kind bei nur einem Elternteil, leistet dieser Teil den Betreuungsunterhalt (Pflege und Erziehung). Der andere Elternteil ist verpflichtet den Barunterhalt (Geld) zu leisten. Im Allgemeinen spricht man beim Barunterhalt vereinfacht von Unterhalt.

Unterhalt (oder hier genauer: Kindesunterhalt) ist also der finanzielle Teil, den Erziehungsberechtigte gegenüber ihren Kindern leisten müssen. In Deutschland richtet sich der Unterhalt für minderjährige Kinder grundsätzlich nach deren Alter und dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils. Eine genaue Berechnung erstellt das Jugendamt.

Buchstabenbereich
(Nachname des Kindes)
Ansprechpartner*in
Telefonnummer
A - C
Julia Kukula
09171 / 81 - 1217
D - F, L, M
Nicole Seibold
09171 / 81 - 1361
G, H
Matthias Kelsch
09171 / 81 - 1219
K
Tanja Rieger
09171 / 81 - 1228
I, N, O - S, Sp, St
Christian Schrötz
09171 / 81 - 1227
J, Sch, T - Z
Daniela Schneck
09171 / 81 - 1216

Unterhaltsvorschuss

Kinder, deren unterhaltspflichtige Elternteile nicht zahlen wollen oder können, können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Eine genaue Berechnung erstellt das Jugendamt. 

Buchstabenbereich
(Nachname des Kindes)
Ansprechpartner*in
Telefonnummer
A - C
Barbara Böhm Zwick
09171 / 81 - 1229
D - G
Brigitte Sippenauer
09171 / 81 - 1229
H - K, O - Ri
Max Dollinger09171 / 81 - 1359
L - N
Tanja Bischoff09171 / 81 - 1362
Ro - Z
Jaqueline Stegmann09171 / 81 - 1379

Dokumente zum Download