
Unterhalt & Unterhaltsvorschuss
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite sollen nur einen ersten Überblick über diesen Bereich ermöglichen. Die gesetzlichen Regelungen hier sind so komplex, dass wir auf eine umfangreiche, unübersichtliche Darstellung verzichten. Umfangreichere Erklärungen finden Sie unter den angefügten Links im BayernPortal. Für genauere Informationen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitenden auf. |
Unterhalt
Lebt ein Kind bei nur einem Elternteil, leistet dieser Teil den Betreuungsunterhalt (Pflege und Erziehung). Der andere Elternteil ist verpflichtet den Barunterhalt (Geld) zu leisten. Im Allgemeinen spricht man beim Barunterhalt vereinfacht von Unterhalt.
Unterhalt (oder hier genauer: Kindesunterhalt) ist also der finanzielle Teil, den Erziehungsberechtigte gegenüber ihren Kindern leisten müssen. In Deutschland richtet sich der Unterhalt für minderjährige Kinder grundsätzlich nach deren Alter und dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils. Eine genaue Berechnung erstellt das Jugendamt.
Buchstabenbereich (Nachname des Kindes) | Ansprechpartner*in | Telefonnummer |
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A - C | Julia Kukula | 09171 / 81 - 1217 |
D - F, L, M | Nicole Seibold | 09171 / 81 - 1361 |
G, H | Matthias Kelsch | 09171 / 81 - 1219 |
K | Tanja Rieger | 09171 / 81 - 1228 |
I, N, O - S, Sp, St | Christian Schrötz | 09171 / 81 - 1227 |
J, Sch, T - Z | Daniela Schneck | 09171 / 81 - 1216 |
Unterhaltsvorschuss
Kinder, deren unterhaltspflichtige Elternteile nicht zahlen wollen oder können, können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Eine genaue Berechnung erstellt das Jugendamt.
Buchstabenbereich (Nachname des Kindes) | Ansprechpartner*in | Telefonnummer |
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A - C | Barbara Böhm Zwick | 09171 / 81 - 1229 |
D - G | Brigitte Sippenauer | 09171 / 81 - 1229 |
H - K, O - Ri | Max Dollinger | 09171 / 81 - 1359 |
L - N | Tanja Bischoff | 09171 / 81 - 1362 |
Ro - Z | Jaqueline Stegmann | 09171 / 81 - 1379 |