
Wasser & Boden
Gewässer sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Durch Straßenverkehr, Industriebetriebe und intensive Landwirtschaft können viele Schadstoffe in das Grundwasser gelangen.
Der Zustand der Böden beeinflusst viele weitere Bereiche in der Natur,
z. B. das Wasser und Klima, die Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten oder den Stoffkreislauf. Bodenschutz ist daher ein wichtiger Aspekt im Umwelt- und Naturschutz.
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegt besonderen Rechtsvorschriften.
Aufgabe dieser Vorschriften und ihres Vollzugs ist, das Grundwasser und die Oberflächengewässer vor einer Verunreinigung durch wassergefährdende Stoffe zu schützen.
Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizölanlagen, Tankstellen, landwirtschaftliche Anlagen für Jauche, Gülle, Silagesickersaft-JGS, Biogasanlagen) muss dem Landratsamt Roth angezeigt werden.
Weitergehende Informationen zur Anlagenverordnung AwSV , zur Anlagenprüfung durch Sachverständige , zur Fachbetriebspflicht sowie zu den unterschiedlichen Anlagenbereichen finden sich auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt .
Dokumente zum Download
Niederschlagswasserbeseitigung
Durch einen "naturnahen" Umgang mit Regenwasser wird heutzutage angestrebt, das natürliche Gleichgewicht des Wasserkreislaufs möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Mehr Informationen zum Umgang mit Niederschlagswasser und der erlaubnisfreien Versickerung (TRENGW) und der erlaubnisfreien Einleitung (TRENOG) finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt .
Bei erlaubnispflichtigen Entwässerungsmaßnahmen sind beim Landratsamt Roth Antragsunterlagen nach WPBV vorzulegen. Folgende Unterlagen müssen dabei enthalten sein.
Kleinkläranlagen
Auf Dauer betriebene Kleinkläranlagen müssen einen vergleichbaren Gewässerschutz wie öffentliche Kläranlagen sicherstellen. Dies bedeutet, dass solche Kleinkläranlagen grundsätzlich mit mechanisch-biologischen Behandlungsstufen ausgerüstet sein müssen.
Mehr Informationen zur Abwasserentsorgung von Einzelanwesen (BayLfU)
Fischteiche
Die Errichtung eines Fischteiches bedarf in den meisten Fällen einer vorherigen Genehmigung durch das Landratsamt.
Für Gewässerbenutzungen (Aufstau eines Gewässers, Wasserentnahme aus einem Gewässer, Einleiten in ein Gewässer) im Zusammenhang mit dem Bau oder Betreiben von Fischteichanlagen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Zur Prüfung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit empfehlen wir vor Antragstellung eine kostenlose Voranfrage (z.B. per E-Mail) an das Landratsamt Roth zu senden (Mindestumfang: Erläuterung des Vorhabens, Angabe des Besatzes, Skizzierung der geplanten Teichanlage mit Zu- und Ablauf, beabsichtigter Standort (Flurnummer, Gemarkung), Größe des Fischteiches, notwendige Wasserentnahme (l/s), Lageplan).
Empfehlungen für den Bau und Betrieb von Fischteichen (BayLfU)
Stroh verbrennen, Sammlungen und Abfallerzeugernummer
Verbrennen strohiger Abfälle
Planen Sie strohige Abfälle zu verbrennen, so verwenden Sie für die Anzeige bei der zuständigen Gemeinde untengenanntes Formblatt.
Anzeige von Sammlungen nach § 18 KrWG
Für die Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (z.B. Altkleider, Altmetalle, Altpapier) verwenden Sie bitte eines der untengenannten Formblätter.
Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer
Benötigen Sie eine Abfallerzeugernummer für ein bestimmtes Bauvorhaben bzw. einer bestimmten Baustelle, so verwenden Sie bitte untengenanntes Formblatt.
Bauwasserhaltung
Soll bei einer Baumaßnahme das anstehende Grundwasser abgeleitet werden, so ist dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Mit nachfolgendem Formblatt kann diese Bauwasserhaltung beim Landratsamt Roth beantragt werden.