Grundwasserentnahme - Bewässerung - Gartenbrunnen

Ein Bewässerungsbedarf landwirtschaftlicher und gärtnerischer Kulturen ergibt sich zumeist in Zeiten überdurchschnittlich langer Trockenperioden oder für Regionen, in denen generell ungünstigere meteorologische Rahmenbedingungen (geringe Niederschläge) zu einer unzureichenden Wasserversorgung der Kulturen führen.
Folgende Priorisierung des Bewässerungswassers ist einzuhalten: 1. gesammelter Niederschlag - 2. oberirdische Gewässer bei ausreichend hohen Abflüssen - 3. Uferfiltrat - 4. oberflächennahes Grundwasser (Bewässerungsbrunnen).

Für die Grundwasserentnahme und für die Entnahme aus Oberflächengewässern zur Bewässerung von Kulturen und Flächen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Grundwasserentnahmen für die Gartenbewässerung im privaten Haushalt können in der Regel erlaubnisfrei erfolgen.

Die Errichtung eines Brunnens ist immer anzuzeigen.
Mit der Bohrung darf erst nach schriftlicher Freigabe des Landratsamtes begonnen werden.

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