INFOS ZUM JUGENDSCHUTZ

Allgemeine Informationen zum Jugendschutz


Heute versteht man Jugendschutz mehr als Anwalt der nachwachsenden Generation, der ihre Interessen gegenüber den politisch Verantwortlichen, gegenüber VeranstalterInnen, Gewerbetreibenden, Erziehungs- und Bildungsinstanzen, aber auch gegenüber Städte- und VerkehrsplanerInnen vertritt.

Es wird also weniger behütet und beschützt, sondern es wird von den Rechten (siehe auch UN-Kinderrechtskonvention) der Kinder und Jugendlichen ausgegangen und dafür gesorgt, dass diesen Rechten Rechnung getragen wird.

Rechtliche Grundlage für die Arbeit sind neben der UN-Kinderrechtskonvention und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) folgende Gesetze:

  • Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG)
  • Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS)
  • Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG)

Aufgabengebiete im Bereich des Jugendschutzes:

  • Gesetzlicher Jugendschutz
    Hierzu gehören Indizierungsanträge an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, gegebenenfalls Anzeigen gegen Gewerbetreibende oder Veranstalter, Zusammenarbeit mit den Jugendschutzsachbearbeitern der Polizeireviere.
  • Erzieherischer Jugendschutz nach § 14 Abs. 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
    Dieser Bereich umfasst zum Beispiel die Durchführung von Elternabenden in Kindergärten oder Schulen, Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit zu den Gefährdungsbereichen, Informationen und Hilfestellungen für Kinder und Jugendliche, Multiplikatorenbildung
  • Struktureller Jugendschutz
    (hierzu siehe auch Kinderinteressenvertretung)

Aktuelle Themenschwerpunkte sind derzeit:

  • Kinder als Opfer von Partnergewalt
  • Jugendmedienschutz (Printmedien, audio-visuelle Medien, TV, Video, Computer, Internet)
  • Gewalt und Aggression
  • Sexueller Missbrauch von Kindern
  • Sexualerziehung 
     


Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.


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generiert am 23.05.2012 19:12:20 ­