Es wird also weniger behütet und beschützt, sondern es wird von den Rechten (siehe auch UN-Kinderrechtskonvention) der Kinder und Jugendlichen ausgegangen und dafür gesorgt, dass diesen Rechten Rechnung getragen wird.
Rechtliche Grundlage für die Arbeit sind neben der UN-Kinderrechtskonvention und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) folgende Gesetze:
- Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG)
- Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS)
- Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG)
Aufgabengebiete im Bereich des Jugendschutzes:
- Gesetzlicher Jugendschutz
Hierzu gehören Indizierungsanträge an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, gegebenenfalls Anzeigen gegen Gewerbetreibende oder Veranstalter, Zusammenarbeit mit den Jugendschutzsachbearbeitern der Polizeireviere.
- Erzieherischer Jugendschutz nach § 14 Abs. 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Dieser Bereich umfasst zum Beispiel die Durchführung von Elternabenden in Kindergärten oder Schulen, Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit zu den Gefährdungsbereichen, Informationen und Hilfestellungen für Kinder und Jugendliche, Multiplikatorenbildung
- Struktureller Jugendschutz
(hierzu siehe auch Kinderinteressenvertretung)
Aktuelle Themenschwerpunkte sind derzeit:
- Kinder als Opfer von Partnergewalt
- Jugendmedienschutz (Printmedien, audio-visuelle Medien, TV, Video, Computer, Internet)
- Gewalt und Aggression
- Sexueller Missbrauch von Kindern
- Sexualerziehung
Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.