KINDERTAGESSTÄTTEN IM LANDKREIS ROTH

Die 61 Kindergärten, 7 Horte, 1 Kinderkrippe sowie ein Netz für Kinder im Landkreis Roth unterstehen nach dem neuen Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das mit seinen Übergangsregelungen zum 01.08.2005 in Kraft getreten ist, der staatlichen Aufsicht und Beratung der Kreisverwaltung Roth (Art. 28 S. 2 BayKiBiG).
Zu den Aufgaben gehören die Beratung und Unterstützung der Einrichtungen, Entscheidungen über die Betriebserlaubnis, Bewilligung von Personalkostenzuschüssen bzw. kindbezogener Förderung, Durchführung von Seminaren zur Fortbildung der pädagogischen Mitarbeiterinnen, Bedarfsplanung in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen, aufsichtliche Prüfungen u.v.m.
Die Kontaktadressen der Horteinrichtungen im Landkreis Roth finden Sie hier. |
Die Kontaktadressen der Kindergärten im Landkreis Roth finden Sie hier. |
Die Kontaktadressen der Kinderkrippen im Landkreis Roth finden Sie hier. |
INFOS ZUM HERUNTERLADEN
Veröffentlicht am: 18.01.2011
Die Weiterbildung richtet sich an Erzieherinnen und Kinderpfl egerinnen und qualifi ziert sie für die Arbeit mit Kindern von 0 – 3 Jahren.
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Veröffentlicht am: 03.04.2006
Das Berufspraktikum dient im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis (§ 40 FakOSozPäd). Zum Berufspraktikum wird zugelassen, wer die theoretische Abschlussprüfung abgelegt und im Abschlusszeugnis die Zulassung zum Berufspraktikum erhalten hat.
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