Mit den amtlichen Gebühren, die das Registergericht bei Neueinträgen im Vereinsregister erhebt, haben die Rechnungen schließlich nichts zu tun.
Sie kommen von privaten Unternehmen, die auf die Sorglosigkeit der Bürger*innen hoffen. Mit offiziell wirkenden Anschreiben kurz nach der Eintragung bei Gericht erwecken sie einen amtlichen Eindruck. Allerdings handelt es sich bei einem genaueren Blick dann nicht um die amtlichen Gebühren, sondern lediglich um eine Rechnung für die Eintragung in ein privates Online-Register.
„Kein Verein muss sich in so ein privates Register eintragen und dafür bezahlen“, erklärt Annegret Thümmler von der „Kontaktstelle für Bürgerengagement füreinander“ beim Landratsamt Roth. „Wir empfehlen solche Schreiben genau zu überprüfen und nicht einfach sorglos die geforderte Summe zu überweisen.“ Wer die Summe einmal überwiesen hat akzeptiert die angebotenen Leistungen zu dem geforderten Vertrag. Experten warnen: Wer überweist, dürfte aus dem Vertrag nicht mehr so leicht rauskommen.
Solche Schreiben sollten also sehr genau überprüft werden. Wer sich nicht sicher ist, ob das Schreiben wirklich von einer bestimmten Behörde stammt, kann bei den entsprechenden Stellen im Zweifel auch direkt nachfragen.
Bei Fragen rund um das Thema Vereinsgründung berät die >>Kontaktstelle füreinander
Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.