Neuzulassung

Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung.

Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • COC-Papier/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung
    COC - Certificate of Conformity)
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (auch der vertretenden Person)
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
    bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Vollmacht bei Vertretung
    mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes mit Personalausweis(en)
  • Evtl. Schild für Sicherheitsprüfung zwecks Zuteilung des SP-Pfeiles
  • SEPA-Mandat für Kraftfahrzeugsteuer (nicht erforderlich für reine Elektrofahrzeuge)

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