Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung

Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Dies erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, sowie um den Halter oder Fahrer feststellen zu können.

Informationen

Verkehrswesen - KFZ-Zulassung

Anschrift

Westring 36
91154 Roth

Öffnungszeiten

Termine nur mit vorheriger Vereinbarung
 
Annahmeschluss KFZ-Zulassung: 15 Minuten vor Dienstende
Annahmeschluss Ausfuhrkennzeichen: 1 Stunde vor Dienstende

Montag: 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Stand: 20.02.2024 11:46:34
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal )