Kraftfahrzeug; Beantragung einer Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II

Sie können für ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug eine Leasingbriefauskunft anfordern. Über die Auskunft können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Informationen

Verkehrswesen - KFZ-Zulassung

Anschrift

Westring 36
91154 Roth

Öffnungszeiten

Termine nur mit vorheriger Vereinbarung
 
Annahmeschluss: 1 Stunde vor Dienstende

Montag: 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 7:30 - 13:00 Uhr
Stand: 15.07.2025 12:55:18
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal )