Die Elektromobilität umfasst alle Fahrzeuge, die von einem Elektromotor angetrieben werden und die ihre Energie überwiegend aus dem Stromnetz beziehen.
Im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) der Bundesregierung wird zwischen mehreren Typen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen unterschieden. So zählen dazu rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV), das (von außen) am Stromnetz aufladbare Hybridfahrzeug (PHEV) und das Brennstoffzellenfahrzeug.

Das rein elektrisch betriebene Fahrzeug (BEV)
Ein Battery Electric Vehicle (BEV) ist ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug mit Batterie. Das Fahrzeug wird von mindestens einem Elektromotor angetrieben und speichert die zu seiner Fortbewegung nötige Energie in einer Traktionsbatterie.
Der Energiespeicher ist von außerhalb des Fahrzeuges wieder aufladbar. Die Antriebsenergie wird also in Form von elektrischer Energie zugeführt.

Am Stromnetz aufladbares Hybridfahrzeug (PHEV)
Das Hybrid Electric Vehicle (HEV), oder auch Hybridelektrofahrzeug, vereint die konventionellen mit den elektrischen Antriebs- und Energiesystemen. Beide Systeme sollen sich im Idealfall ergänzen. Werden die Akkus von einer von außerhalb des Fahrzeuges befindlichen Energiequelle geladen, so spricht man von einem Plug-in-Hybrid (PHEV). Dabei gibt es verschiedene Stufen der Hybridisierung.  

Brennstoffzellenfahrzeug
Das Brennstoffzellenfahrzeug besitzt einen Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich aus den Brennstoffzellen und mindestens aus einer elektrischen Antriebsmaschine besteht. Die benötigte elektrische Energie wird so aus Wasserstoff oder Methanol durch die Brennstoffzelle erzeugt.

Lademöglichkeiten

Die Lademöglichkeiten lassen sich in private, öffentliche und halb-öffentliche unterteilen.

Wer ein Elektroauto besitzt, lädt normalerweise sein Auto auch zu Hause in der eigenen Garage oder dem Stellplatz auf. Üblicherweise werden Wand-Ladestationen (Wallbox) genutzt, die von Elektrofachkräften angebracht werden müssen.

Bei längeren Strecken kann allerdings nicht auf das Laden an halb-öffentlichen oder öffentlichen Stromtankstellen verzichtet werden. Hierbei handelt es sich oft um Ladesäulen mit unterschiedlichen Steckertypen und Ladeleistung. Halb-öffentliche Ladestellen gibt es z.B. in Parkhäusern, Einkaufszentren oder Gastronomiebetrieben. Die Ladestelle befindet sich auf privatem Grund, ist aber (zeitlich begrenzt) für die Öffentlichkeit zugänglich.

Interaktive Karte mit Ladestationen im Landkreis