Allgemeines

Saubere Luft ist für Pflanzen, Tiere und Menschen ebenso lebenswichtig wie Wasser und Nahrung. Schon immer wurde unsere Lufthülle durch Stoffe verschmutzt, wie sie z. B. bei Vulkanausbrüchen und Waldbränden freigesetzt werden. Durch die Industrialisierung werden zusätzlich jährlich große Mengen von Gasen, Aerosolen und Staubteilchen in die Atmosphäre ausgestoßen. Der Schadstoffausstoß von Industrie und Gewerbe konnte in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland aufgrund von strengen Grenzwerten wesentlich reduziert werden.

Luftverunreinigungen nach dem Immissionsschutzgesetz sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe. Nicht dazu zählen Schadstoffe oder Schimmelbildung in Innenräumen, die im Gebäude oder durch das Gebäude entstanden sind.

Für Industrie- und Gewerbebetriebe gibt es spezielle Regelwerke wie die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), in denen konkrete Anforderungen nach dem Stand der Technik festgelegt sind.

Weitere Informationen zum Thema Luftreinhaltung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Umwelt .

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

Die Technische Anleitung Luft (TA Luft) ist zwar "nur" eine Verwaltungsvorschrift, dennoch ist sie im gewerblich - industriellen Bereich die wesentliche Grundlage für die Luftreinhaltung. Die TA Luft konkretisiert die Anforderungen, die bei der Genehmigung und dem Betrieb von Anlagen im Hinblick auf die Luftreinhaltung zu beachten sind.

Die Regelungen der TA Luft sind sehr detailliert und unterscheiden sich zum Beispiel je nach Anlagentyp. Dabei werden je nach Anlage Grenzwerte für unterschiedliche Parameter vorgegeben, wie z.B. für Staub, Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), verschiedene kanzerogene Stoffe und Verbindungen sowie Schwermetalle. Außerdem werden in Abhängigkeit von Anlagenart und -umgebung Vorgaben für die erforderliche Mindestkaminhöhe gesetzt.

Die heute gültige TA Luft trat am 01.12.2021 in Kraft (TA Luft 2021).

Luftreinhalteplanung

Nach gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union müssen die Mitgliedstaaten bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten von Luftschadstoffen Luftreinhaltepläne mit geeigneten Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen erstellen.

In Bayern werden die Luftreinhaltepläne von den Regierungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen erstellt. Die Öffentlichkeit wird bei der Erstellung beteiligt. Die Pläne werden von den Regierungen veröffentlicht. Die in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind auf lokaler und kommunaler Ebene zu realisieren. Sie betreffen insbesondere den Verkehr, wie z. B.:

  • Umweltzonen,
  • Lkw-Durchgangsverkehr,
  • Verkehrsmanagement (z. B. Güterverkehrszentren, City-Logistik, dynamische Verkehrssteuerung, Parkraummanagement),
  • öffentlicher Personennahverkehr.

Nähere Informationen dazu finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz .

Messungen Luftqualität

Das Bayerische Landesamt für Umwelt betreibt seit 1974 das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) mit derzeit über 50 Messstationen. Sie liegen straßennah in Innenstädten, in Stadtrandzonen und Industriegebieten. Messstationen in ländlichen Bereichen zur Erfassung der großräumigen Hintergrundbelastung und an sehr stark verkehrsbelasteten Innenstadtstraßen mit "schluchtartiger" Randbebauung (sog. hot spots) runden das Messnetz ab.

Die LÜB-Messungen werden ergänzt durch mobile Messungen mit Luftmessfahrzeugen und durch Ausbreitungsrechnungen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse lassen sich damit auch Aussagen zur Schadstoffbelastung an anderen Stellen in Bayern ableiten.

Nähere Informationen und aktuelle Messwerte finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Umwelt .