Erschütterungsschutz

Als wesentliche Verursacher von Erschütterungen sind der schienengebundene Verkehr, Bautätigkeiten, Sprengungen und industrielle Quellen (Pressen, Stanzen usw.) zu nennen. In all diesen Fällen werden periodisch oder stoßartig große Massen bewegt. Die dabei entstehenden starken Wechselkräfte regen den Erdboden direkt oder über Fundamente zu tieffrequenten Schwingungen an, die in Abhängigkeit von den geologischen Gegebenheiten über den Untergrund weitergeleitet werden. In der Folge werden Gebäude im Nahbereich der Erschütterungsquellen zu Schwingungen angeregt. Diese breiten sich aus und führen in Decken und Wänden zu Erschütterungsimmissionen und zur Abstrahlung von tieffrequentem Schall, dem sogenannten sekundären Luftschall.

Erschütterungen nimmt der Mensch mit seinem ganzen Körper war. Sind sie zu stark, beeinträchtigen sie sein Wohlbefinden. Tieffrequenter Schall wird über das Gehör als Brummen oder unangenehmes Dröhnen wahrgenommen und häufig als stark belästigend empfunden. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist der Schutz vor Erschütterungen ausdrücklich erwähnt. Im Gegensatz zum Lärm fehlt aber dafür bis heute eine entsprechende Rechtsvorschrift. Für die Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen wird daher die Norm DIN 4150 "Erschütterungen im Bauwesen", Teil 2 "Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden" verwendet. Diese Norm enthält u. a. gebietsbezogene Anhaltswerte für die maximal zulässigen Schwingstärken (KB-Werte). Die Beurteilung des sekundären Luftschalls ist ebenfalls nicht verbindlich geregelt. Sie erfolgt daher üblicherweise nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).

Bei Abständen von weniger als etwa 50 m zwischen Eisenbahngleisen und Gebäuden bzw. von weniger als etwa 10 m zwischen Straßenbahngleisen und Gebäuden können bei einer Gleislagerung ohne Schwingungsisolierung die Anhaltswerte der DIN 4150-2 für Erschütterungsimmissionen und die

Für Aufgaben rund um den Erschütterungsschutz wie Messung, Berechnung, Beratung und Begutachtung stehen Beratungsbüros zur Verfügung. Die für behördlich angeordnete Ermittlungen gemäß § 29b BImSchG in Frage kommenden Büros gibt das Bayer. Landesamt für Umweltschutz (BayLfU) bekannt. Die Liste der Beratungsbüros ist auch auf der Internetseite des LfU zu finden.

Strahlenschutz

Jeder ist einer gewissen Strahlung ausgesetzt. Ein Teil geht auf natürliche Quellen – Weltall und Erdkruste – zurück. Hinzu kommen künstliche Strahlungsquellen, die in der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken sind, zum Beispiel Röntgenuntersuchungen, Nutzung radioaktiver Stoffe in Medizin und Technik, Mobilfunk, Rundfunk und Stromleitungen. Das Bayer. Landesamt für Umweltschutz (LfU) überwacht zum Schutz der Bevölkerung unterschiedliche Strahlungsquellen und Strahlungsarten.

Elektromagnetische Strahlung und Mobilfunk

Die Zahl technischer Geräte und Anlagen, von denen elektromagnetische Felder ausgehen, wächst ständig. Man unterscheidet dabei niederfrequente Felder (< 30 kHz), die vor allem in der Nähe von Hochspannungsleitungen, Bahnstromleitungen oder Trafostationen auftreten, und hochfrequente Felder (> 30 kHz) von Radar- und Mobilfunkanlagen sowie Radio- und Fernsehsendern.

Zum Schutz der Gesundheit und zur Vorsorge hat der Gesetzgeber Grenzwerte für umweltrelevante Anlagen erlassen. Die Verordnung über elektromagnetische Felder  (26. BImSchV) legt für Hoch- und Niederfrequenzanlagen Grenzwerte fest, die bei höchster betrieblicher Auslastung und unter Berücksichtigung bereits vorhandener Anlagen einzuhalten sind.

Nähere Informationen zu hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Feldern finden sich auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Umwelt .

Eine Übersicht über die Standorte der Mobilfunkanlagen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. In der jedermann frei zugänglichen EMF-Datenbank  werden die Standorte auf einem Kartenausschnitt angezeigt. Darüber hinaus finden sich auch weitere Informationen zu den Standorten.

Radioaktive Strahlung

Der Mensch ist ständig von radioaktiver Strahlung umgeben. Sie stammt zum einen aus der Natur, zum anderen werden in modernen Industriegesellschaften künstliche Strahlenquellen genutzt. Künstliche radioaktive Strahlung entsteht z.B. im Röntgengerät oder im Kernkraftwerk bei der Spaltung von Uran.

Nähere Informationen und aktuelle Messwerte finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Umwelt.

Ozon

Bodennahes Ozon, sogenannter Sommersmog, belastet die Luft. In den oberen Luftschichten (Stratosphäre in 20 bis 50 Kilometern Höhe) schirmt Ozon die kurzwellige ultraviolette Strahlung der Sonne ab und schützt somit, in Bodennähe aber kann es die Gesundheit von Menschen und Pflanzen schädigen.

Aktuelle Informationen zum Thema Ozonbelastung gibt es über das Videotextprogramm "Bayerntext" des Bayer. Rundfunks (Tafeln 630 - 636) und auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt

Bei Stundenmittelwerten von mehr als 180 µg/m³ wird die Öffentlichkeit über Presse, Rundfunk und Fernsehen informiert.