Batterien

Verbrauchte Batterien dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Selbst schadstoffarme Batterien enthalten Inhaltsstoffe, die umweltgefährdend sein können. Auch gehen so verwertbare Bestandteile der Batterien verloren. 

Bundesweit einheitliches Sammelsystem

Wer Batterien verkauft, ist verpflichtet, verbrauchte Batterien kostenlos zurückzunehmen. Sammelsysteme kümmern sich um die effektive Umsetzung dieser Rücknahmepflicht des Handels. In vielen Geschäften stehen deshalb Sammelboxen bereit, in die jeder Bürger seine Altbatterien kostenlos einwerfen kann.

Verbrauchte Haushaltsbatterien werden auch am Umweltmobil und an den Recyclinghöfen des Landkreises angenommen. Zudem sind an vielen Schulen und zahlreichen öffentlichen Gebäuden Sammelgefäße aufgestellt.

Pfandregelung für Starterbatterien

Für Starterbatterien (Auto / Motorrad) gilt eine Pfandregelung: wer beim Neuerwerb keine alte Starterbatterie zurückgibt, muss 7,50 Euro Pfand bezahlen. Die Rückerstattung durch den Händler/Vertreiber erfolgt dann bei einer späteren Rückgabe.

Ein Tipp:
Vorsichtshalber Kaufbeleg und / oder Pfandmarke aufheben!