Asylsozialberatung

Die Asylsozialberatung unterliegt dem Grundsatz Menschen im Asylverfahren auf Grundlage unserer Werte und Leitsätze zu begegnen: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit. Sie steht Menschen beratend zur Seite und hilft sich in der fremden Kultur und Gesellschaftsordnung zurechtzufinden.

Asylsozialberatung richtet sich nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ aus. Das bedeutet es werden Alltagskompetenzen vermittelt, die ein selbstständiges Leben auch nach dem Auszug aus der Unterkunft fördern.

Die Beratung erfolgt in enger Kooperation mit den ehrenamtlichen Helferkreisen des Landkreises und umfasst folgende Tätigkeiten und Bereiche:

  • Unterstützung in allen Situationen des alltäglichen Lebens
  • Hilfestellung bei Arztsuche und Terminvereinbarungen
  • Begleitung zu Arztbesuchen, Behördengängen o. ä.
  • Dolmetschen bzw. Bereitstellung von Dolmetschern bei Arztbesuchen, Ämtergängen und Verwaltungsangelegenheiten
  • Hilfestellung bei Anträgen
  • Vermittlung von Kita-Plätzen, Zusammenarbeit mit Schulen, Bildungsträgern
  • Koordination der Deutschkursanmeldungen sowie Schaffung neuer Kurs-Kontingente
  • Vermittlung in Beschäftigungsverhältnisse (u. a. Hilfe bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis; Genehmigung von Praktika; Informationsweitergabe an interessierte Unternehmen)
  • Beratung im Asylverfahren (keine Rechtsberatung)

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