Vollversammlung

Vollversammlung

Die Vollversammlung setzt sich zusammen aus stimmberechtigten Delegierten aus Jugendverbänden und -gruppen sowie aus weiteren Mitgliedern und Gästen.

Die stimmberechtigten Delegierten entscheiden in der Vollversammlung demokratisch über

  • grundlegende Angelegenheiten des Kreisjugendrings
  • die Beschlussfassung der Geschäftsordnung
  • die Entlastung des Vorstandes für die Jahresrechnung
  • die Beschlussfassung des Haushaltes
  • die Aufnahme oder Ausschluss von Jugendorganisationen beim KJR.

Die Vollversammlung wird zweimal jährlich einberufen.

Mitglieder der Vollversammlung

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