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IHR PLANT EIN SCHULFEST?
          — wir beraten Euch gerne zum Jugendschutz bei Oberstufenpartys,
          Abschlussfeiern, Kirchweihen oder Faschingszügen!

          Zielgruppe       für Lehrkräfte und Schüler*innen, für Ehrenamtliche

          Feiern? Aber sicher?! Die Einhaltung des Jugendschutzes ist gesetzlich verpflich-
          tend und wendet sich primär an die Veranstalter*innen. Die Vorgaben aus dem
          Gesetz sind klar, aber aus der Sicht der Veranstaltenden ist die Umsetzung in
          der Praxis oft gar nicht so einfach.

          Wann müssen unter 18-Jährige von unserem Fest nach Hause? Wie sollen wir
          die Minderjährigen überhaupt in der Menge finden, um sie nach Hause schi-
          cken zu können? Was heißt „Bändchenregelung“? Welche Möglichkeiten beim
          Alkoholausschank gibt es, damit Thekenkräfte und Veranstalter*innen auf der
          sicheren Seite sind?

          Der KJR berät zum Thema Jugendschutz und unterstützt jugendliche Veranstal-
          ter*innen, Abschlussklassen und Schulen bei der jugendschutzrechtlichen Or-
          ganisation von Veranstaltungen wie beispielsweise Q11-Feiern.



































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