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IHR PLANT EIN SCHULFEST?
— wir beraten Euch gerne zum Jugendschutz bei Oberstufenpartys,
Abschlussfeiern, Kirchweihen oder Faschingszügen!
Zielgruppe für Lehrkräfte und Schüler*innen, für Ehrenamtliche
Feiern? Aber sicher?! Die Einhaltung des Jugendschutzes ist gesetzlich verpflich-
tend und wendet sich primär an die Veranstalter*innen. Die Vorgaben aus dem
Gesetz sind klar, aber aus der Sicht der Veranstaltenden ist die Umsetzung in
der Praxis oft gar nicht so einfach.
Wann müssen unter 18-Jährige von unserem Fest nach Hause? Wie sollen wir
die Minderjährigen überhaupt in der Menge finden, um sie nach Hause schi-
cken zu können? Was heißt „Bändchenregelung“? Welche Möglichkeiten beim
Alkoholausschank gibt es, damit Thekenkräfte und Veranstalter*innen auf der
sicheren Seite sind?
Der KJR berät zum Thema Jugendschutz und unterstützt jugendliche Veranstal-
ter*innen, Abschlussklassen und Schulen bei der jugendschutzrechtlichen Or-
ganisation von Veranstaltungen wie beispielsweise Q11-Feiern.
52 Jugendliche Fachkräfte Ehrenamtliche Eltern