Wo fällt Asbest als Abfall an?
Asbestzement-Erzeugnisse sind vorwiegend klein- und großformatige, glatte oder profilierte Platten (Welleternit) von Fassaden, Dacheindeckungen, Wandverkleidungen, Lüftungskanälen, Rohren und Blumenkästen.
Sie fallen bei Abbruch-, Umbau- und Sanierungsarbeiten an.
Bei den wesentlich gefährlicheren Weichasbest-Produkten handelt es sich um Feuerschutz- oder Dämmplatten. Weichasbestprodukte (darunter fallen auch Nachtspeicheröfen) dürfen unter hohen Schutzvorkehrungen nur von Fachfirmen ausgebaut und entsorgt werden.
Wie werden Asbestabfälle entsorgt?
- Asbestzement-Produkte sind an der Umladestation Pyras in speziellen Big-bags oder staubdicht
in fester Folie verpackt anzuliefern.
Die Big-bags sind an der Umladestation Pyras oder an den Recyclinghöfen Georgensgmünd und Wendelstein für 13,00 € erhältlich (Fassungsvermögen 1,5 t und/oder 2m³; Maße: 3,20x1,25x0,50m).
- Die verpackten Asbestzementplatten sollen entweder mit einem Hebefahrzeug oder mindestens auf Paletten oder Kanthölzern angeliefert werden.
- Beim Entladen dürfen keine Asbestfasern freigesetzt werden.
Ein Abkippen oder Schütten der Asbestabfälle auf der Umladestation ist wegen möglicher Asbeststaubentwicklung nicht zulässig.
- Asbestabfälle dürfen nicht mit Bauschutt vermischt werden.
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