Was ist die Bayerische Ehrenamtskarte?
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Anerkennung für langjähriges und intensives ehrenamtliches Engagement. Der Landkreis Roth möchte mit der Ehrenamtskarte allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern danken, die sich in besonderem Maße zum Wohle der Gemeinschaft engagieren.
Die Ehrenamtskarte ermöglicht dem Karteninhaber sowohl im Landkreis Roth als auch im gesamten Freistaat Bayern zahlreiche Vergünstigungen und Angebote unterschiedlichster Art.
Wer kann die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten?
Die Bayerische Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, und andere Organisationen beantragen, die
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- sich wöchentlich mindestens fünf Stunden (durchschnittlich) engagieren bzw. 250 Stunden/Jahr,
- mindestens seit zwei Jahren aktiv in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden sind,
- im Landkreis Roth wohnen,
- keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgeht (zulässig ist eine Aufwandsentschädigung bis einschließlich der Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400 € pro Jahr).
Ausnahme:
- Inhaber einer Juleica (Jugendleiter/in-Card) oder
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten oder
- Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Feuerwehrgrundausbildung oder
- Aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
erhalten die Ehrenamtskarte ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen.
Goldene Ehrenamtskarte
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaats Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, bekommen eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre jährlich 250 Stunden oder 5 Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig waren, können ebenfalls die goldene Ehrenamtskarte erhalten.
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