
Ein derartig hoher Promillewert ist bei Polizeimeldungen über alkoholisierte Jugendliche auch keine Seltenheit. So kamen mehr als 23.000 Minderjährige bundesweit bei der letzten Erhebung 2007 mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus. Jeder fünfte 12- bis 17-Jährige betrinkt sich regelmäßig exzessiv.
Nachdem der Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen stetig zunimmt, bilden Polizei, Jugendamt und Führerscheinstelle im Landkreis Roth nun ein Netzwerk, um behördenübergreifend einzuschreiten. So werden die betroffenen Jugendlichen mit ihren Eltern von der Jugendschutzbeauftragten des Jugendamtes Roth, Brigitte Neudert, vorgeladen, um auszusagen, woher sie den Alkohol bekommen haben.
Es liegt vor allen Dingen in der Verantwortung der erziehungsberechtigten Eltern, dass Jugendliche keine branntweinhaltigen Getränke konsumieren. Hier geht es vorrangig um die Verletzung der Aufsichtspflicht. Nur den Volljährigen ist es gestattet, Branntwein bzw. branntweinhaltige Getränke zu konsumieren. Zu den branntweinhaltigen Getränken gehören auch die so genannten „Alcopops“, wie Rigo, Bacardi-Cola, Wodka-Lemon, unabhängig vom Gesamtalkoholgehalt.
Zwar liegt beim Alkoholkonsum durch Jugendliche keine Straftat vor, aber die Polizei meldet solche Vorkommnisse grundsätzlich auch an die zuständige Führerscheinstelle. Jugendliche, die wegen erheblicher oder wiederholter Alkoholisierung aufgefallen sind, müssen mit Problemen vor dem Ersterwerb eines Führerscheins oder mit dem Entzug eines eventuell schon vorhandenen Führerscheins rechnen. Die Führerscheinstelle muss in aller Regel zwingend bei solchen Kenntnissen auf eventuelle „Eignungsmängel zum Führen von Kraftfahrzeugen“ eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder ein ärztliches Fahreignungsgutachten fordern.
„Bei diesen Gutachten muss man sehr überzeugend medizinisch und psychologisch darstellen können, dass kein Alkohol- oder Drogenmissbrauch (mehr) besteht“, erklärt Christian Schrötz von der Führerscheinstelle Roth. Diese Gutachten sind recht teuer und verhindern außerdem bei negativer Begutachtung bei Jugendlichen die rechtzeitige „Eintrittskarte in die Erwachsenenwelt“, nämlich die Ausstellung des heißbegehrten Führerscheins.
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