KINDER- UND JUGENDÄRZTLICHER DIENST

Einschuluntersuchung – Feststellung der Schulreife und der körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Gesichtspunkte

Bei allen Kindern, die schulpflichtig werden, wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen* eine Untersuchung durch die Sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes durchgeführt. In Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 01.08.2000 wird seit dem Schuljahr 2001/2002 auf eine flächendeckende schulärztliche Untersuchung aller Kinder vor der Aufnahme in die Grundschule verzichtet.
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Mütterberatung

Mütter und/oder Väter von Säuglingen und Kleinkindern können gerne persönliche Beratungsmöglichkeiten am Telefon - nach Bedarf auch bei Hausbesuchen - in Anspruch nehmen.
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Neugeborenenscreening

In Bayern ein national und international viel beachtetes Vorsorge Modellprojekt durchgeführt: Hierbei werden allen Neugeborenen üblicherweise am 3. Lebenstag aus der Ferse ein paar Tropfen Blut abgenommen und dieses in einem zentralen Screening-Labor auf 12 verschiedene, angeborene Stoffwechselerkrankungen untersucht.
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generiert am 07.02.2012 14:29:43 ­