KINDER- UND JUGENDÄRZTLICHER DIENST
Bei allen Kindern, die schulpflichtig werden, wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen* eine Untersuchung durch die Sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes durchgeführt. In Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 01.08.2000 wird seit dem Schuljahr 2001/2002 auf eine flächendeckende schulärztliche Untersuchung aller Kinder vor der Aufnahme in die Grundschule verzichtet. » mehr |
Mütter und/oder Väter von Säuglingen und Kleinkindern können gerne persönliche Beratungsmöglichkeiten am Telefon - nach Bedarf auch bei Hausbesuchen - in Anspruch nehmen. » mehr |
In Bayern ein national und international viel beachtetes Vorsorge Modellprojekt durchgeführt: Hierbei werden allen Neugeborenen üblicherweise am 3. Lebenstag aus der Ferse ein paar Tropfen Blut abgenommen und dieses in einem zentralen Screening-Labor auf 12 verschiedene, angeborene Stoffwechselerkrankungen untersucht. » mehr |