Wohngeld

Wohngeld ist eine Leistung für Bürger und Bürgerinnen mit geringem Einkommen. Damit werden Wohnkosten unterstützt.

Der Staat leistet einkommensschwachen Bürger*innen bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe. Dieses Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag beispielsweise Mieter*innen einer Wohnung, Untermieter*innen oder Heimbewohner. Eigentümer*innen eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.

Voraussetzungen 

Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, von der Höhe des Gesamteinkommens und von der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung.

Zu den Haushaltsmitgliedern, die berücksichtigt werden, können neben der wohngeldberechtigten Person beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister zählen. Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder von Sozialhilfe erhalten kein Wohngeld, wenn die Kosten der Unterkunft bereits bei der Berechnung dieser Leistung eingeflossen sind.

Alle benötigten Formulare und das Online Verfahren zur Beantragung des Miet- oder Lastenzuschusses finden Sie im Bereich (e)Service.

Wohngeld Landkreis Roth

Unsere Ansprechpartner für Wohngeldanträge

Buchstaben A-F: Telefon 09171/81-1230
Buchstaben G-L: Telefon 09171/81-1464
Buchstaben M-R: Telefon 09171/81-1511
Buchstaben S-Z: Telefon 09171/81-1293

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth