Förderungen für Vereine

Vereinspauschale

Der Landkreis sowie das Bayerische Staatministerium des Innern, für Sport und Integration gewähren Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien).

Investitionszuschüsse zur Jugendsportförderung und zum Sportstättenbau

Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zur Jugendsportförderung zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Formblatt "Zuwendung Sportstättenbau" bei der Kreisfinanzverwaltung anzufordern.

Nach Abschluss der Maßnahme ist der Verwendungsnachweis vom Bay. Landes-Sportverband bzw. Bay. Sportschützenbund vorzulegen.

Sportförderung Landkreis Roth