Sicherheit & Ordnung

Die Themen im Sachgebiet 41 des Landratsamtes Roth sind sehr vielfältig. Sie reichen von waffenrechtlichen Erlaubnissen sowie Jagd- und Fischereierlaubnisscheinen über das Gewerberecht (Gaststätten- und Bewachungsgewerbe u.v.m.) bis hin zu Erlaubnissen für Heilpraktiker.

Auch die Unterstützung für unsere Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis sowie der Katastrophenschutz gehören zum Aufgabenbereich.

Das Ordnungsamt wird auch aktiv, wenn Regeln nicht eingehalten werden. Denn nur wenn sich alle an die gemeinsamen Spielregeln halten, funktioniert ein gutes Zusammenleben.

Kurzum: Wir schauen darauf, dass Sie zu Ihrem Recht auf Sicherheit kommen!

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen, Gesundheits- und Verbraucherschutz

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr