Zweitschrift der Betriebserlaubnis

Bescheinigung zur Erlangung einer Zweitschrift der Betriebserlaubnis

Sollte die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug (z.B. Mofa, Kleinkraftrad u.a.) verloren gegangen sein, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden. Diese muss dann an den Fahrzeughersteller geschickt werden, um in den Besitz einer Zweitschrift zu gelangen.

Hierzu bitte folgende Unterlagen vorlegen:

  • Fahrzeugidentnummer
  • Erstzulassung
  • Hersteller
  • Fahrzeugtyp/Modell
  • Personalausweis

Dokumente zum Download