Wiederzulassung auf gleichen Halter

Möchten Sie ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug im Landkreis Roth wieder zulassen, so benötigen wir dafür:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • Hauptuntersuchungsbericht (Original-Prüfbericht TÜV, DEKRA, o.ä.)
  • Nachweis über Sicherheitsprüfung (SP) bei prüfpflichtigen Fahrzeugen gem. Anlage VIII zur StVZO
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (auch der vertretenden Person)
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
    bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Vollmacht bei Vertretung
    mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes mit Personalausweis(en)
  • Kennzeichenschilder, soweit vorhanden
  • SEPA-Mandat für Kraftfahrzeugsteuer (nicht erforderlich für reine Elektrofahrzeuge)