Versicherungswechsel

Mitteilung eines Versicherungswechsels

Sie haben die Versicherungsgesellschaft gewechselt, bei der Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Diese Änderung muss der Zulassungsbehörde umgehend mitgeteilt werden.

Der Versichererwechsel erfordert kein persönliches Erscheinen des Fahrzeughalters bei der Zulassungsbehörde. In diesem Fall übersendet der Versicherer einen Datensatz an die zuständige Zulassungsbehörde.

Diese Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (VBÜ) muss den Namen und die Anschrift des Versicherungsnehmers sowie das Kennzeichen, die Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) und den Versicherungsbeginn enthalten.
Sollten der Fahrzeughalter und der Versicherungsnehmer nicht identisch sein, müssen Namen und Adressen beider Personen in der Versicherungsbestätigung eingetragen sein.

Wichtiger Hinweis:
Die Übermittlung der neuen Versicherungsbestätigung muss ausschließlich elektronisch durch den Versicherer erfolgen.