Verkauf eines Fahrzeugs

Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Erwerber eines Fahrzeuges seiner Pflicht zu Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt. In der Folge zahlt der Verkäufer weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell auch die Versicherung!

Die Zulassungsstelle rät deshalb davon ab, ein zugelassenes Fahrzeug zu verkaufen.

Sollte das Fahrzeug trotz allem zugelassen verkauft werden, unbedingt einen Kaufvertrag mit dem Käufer machen und diesen Kaufvertrag an die Versicherung und an unsere Zulassungsbehörde weitergeben.