Informationen über Kennzeichenarten

Wunschkennzeichen

Sie möchten eine bestimmte Buchstaben- und Ziffernkombination, wie z.B. Ihre Initialen oder Ihren Geburtstag, für Ihr Kennzeichenschild beantragen.

Sie können sich prinzipiell ein individuelles Kennzeichen zuteilen lassen, sofern die gewünschte Kombination noch vorhanden ist. Unter der Rufnummer 09171 / 81-1568 können Sie sich schon mal vorab Ihr Wunschkennzeichen reservieren lassen. Ihre Kennzeichenreservierung bleibt für maximal 2 Monate gespeichert. Sollten Sie eine längere Reservierungsdauer benötigen, so können Sie Ihre getätigte Reservierung unter der Tel.Nr. 09171/81-1568 verlängern lassen. Ist die Reservierung erloschen, können von Ihnen evtl. bereits geprägte Kennzeichen nicht mehr verwendet werden. Wir bitten um Verständnis, dass das Landratsamt Roth für die entstandenen Kosten nicht aufkommen kann. Sie können aber auch bei uns, wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen, vorab am Infoschalter Ihre Wünsche äußern.

Eine Vergabe der Buchstabenkombinationen SA, SS, HJ, KZ und NS sowie die Vergabe der Zahl "88" ist nicht möglich.

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Saisonkennzeichen

Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden sollen, können ein Saisonkennzeichen erhalten. Zur Kontrolle ist die Zulassungsdauer rechts neben der Erkennungnummer eingeprägt: die Ziffer über dem Bindestrich kennzeichnet den Monat des Beginns, die Ziffer unter dem Strich den Monat der Beendigung des erlaubten Betriebszeitraumes. Der Vorteil eines Saisonkennzeichens ist, dass eine jährliche An- und Abmeldung entfällt und dennoch nicht für das ganze Jahr Steuern und Versicherung gezahlt werden brauchen.

 Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen ist für den einmaligen und kurzzeitigen Gebrauch bestimmt. Die Gültigkeitsdauer ist auf maximal 5 Tage begrenzt. Das "Verfallsdatum" ist auf gelbem Grund eingeprägt. Die obere Zahl kennzeichnet den Tag, die mittlere Zahl den Monat und die unterer Zahl das Jahr des letzten Gültigkeitstages. Die Erkennungsnummer enthält keine Buchstaben und beginnt stets mit den Ziffern "04". Da die Gültigkeitsdauer auf dem Kennzeichen vermerkt ist, braucht das Kennzeichen nicht mehr zur Entwertung in der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.

Rotes Dauerkennzeichen

Rote Dauerkennzeichen sind den Fahrzeughändlern, Herstellern und Werkstätten vorbehalten. Sie dienen der Kennzeichnung während Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten. Das Kennzeichen enthält rote Beschriftung auf weißem Grund. Die Erkennungsnummer enthält, wie auch beim Kurzzeitkennzeichen, keine Buchstaben, fängt aber stets mit den Ziffern "06" an.

Export-Kennzeichen

Soll ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Triebkraft ins Ausland exportiert werden, dann erhält es ein Ausfuhrkennzeichen. Die Erkennungsnummer besteht aus einer ein- bis dreistelligen Zahl und nachfolgend einem Buchstaben. Neben der Erkennungsnummer ist auf rotem Grund das Verfallsdatum angegeben. Wie auch beim Kurzzeitkennzeichen gibt die obere Zahl den Tag, die mittlere Zahl den Monat und die untere Zahl das Jahr des letzten Gültigkeitstages des Kennzeichens an. Das Ausfuhrkennzeichen wird längstens für ein Jahr erteilt und braucht nicht zur Entwertung in der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.


Oldtimerkennzeichen

Das Oldtimerkennzeichen können historische Fahrzeuge erhalten, die älter als 30 Jahre sind. Die Besonderheit des Kennzeichens ist, dass rechts neben der Erkennungsnummer noch der Zusatz "H" für historisch steht. Seit 01. Oktober 2017 kann ein Oldtimerkennzeichen auch in Verbindung mit einem Saisonkennzeichen beantragt werden.

E-Kennzeichen

Halter von Elektroautos können ein spezielles Kfz-Kennzeichen mit einem "E" beantragen und damit bestimmte Privilegien im Straßenverkehr in Anspruch nehmen. So dürfen Fahrer von Autos mit E-Nummernschild z.B. ohne Gebühr parken oder auf der Busspur fahren – allerdings nur, wenn die jeweilige Kommune vor Ort auch die Voraussetzungen dafür schafft. Dies ermöglicht seit 2015 das Elektromobilitätsgesetz (EmoG).

Rotes Kennzeichen für Oldtimer

Dieses Kennzeichen erlaubt die Benutzung eines Oldtimers nur für Überführung-, Probe- oder Prüfungsfahrten, also z.B. für An- und Abfahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen. Die Erkennungsnummer enthält keinen Buchstaben und fängt stets mit den Ziffern "07" an.

Versicherungskennzeichen

Das "Moped-Kennzeichen" für Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa), Kleinkrafträder (auch Roller) und motorisierte Krankenfahrstühle dient als Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung. Dieses Kennzeichen muss jährlich erneuert werden; es gilt für maximal 12 Monate jeweils vom 01. März bis 28/29. Februar. Die Farbe der Beschriftung wechselt jedes Jahr. Der Versicherer händigt dem Halter auf Antrag ein Versicherungskennzeichen aus und erteilt hierüber eine Bescheinigung (§29e StVZO).
Hinweis: gibt es nicht bei der Kfz-Zulassungsbehörde, sondern bei der Versicherung.

Hinweise:

Grundsätzlich ergibt sich die Kennzeichengröße aus der zugeteilten Buchstaben-Ziffern-Kombination.
Das Kennzeichen darf nicht größer sein als es die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle zulässt. Es dürfen jedoch in keinem Fall die vorgeschriebenen Größtmaße überschritten werden.
Ist es der Zulassungsstelle nicht möglich, für ein Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zuzuteilen, das am Fahrzeug angebracht werden kann, so muss der Halter Veränderungen an seinem Fahrzeug vornehmen, es sei denn, diese Veränderungen erfordern einen unverhältnismäßigen Aufwand. In diesem Fall ist ein Gutachten des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) erforderlich.