Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Diebstahlanzeige (Vorgangs-Nr. der Polizei)

Hinweis:

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer eine Versicherung an Eides Statt vom letzten Gewahrsamsinhaber der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) abzugeben. Daher ist ein persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage des Personalausweises oder Passes unbedingt erforderlich.

Die Versicherung an Eides Statt kann auch vor einem Notar abgegeben werden (Urkundenrolle - keine Unterschriftsbeglaubigung). Nur dann ist eine Bevollmächtigung eines Dritten möglich. Die Urkundenrolle muss im Original vorgelegt werden.