Erneuerung alter Kennzeichen

Erneuerung der Stempelplakette Ihres Kennzeichenschildes

Ein oder beide Kennzeichen wurde(n) beschädigt und sind zu erneuern.

Seit dem 01.11.2000 sind Eurokennzeichen obligatorisch. Auch wenn nur ein Kennzeichen zu ersetzen ist, müssen ggf. beide Schilder in Eurokennzeichen getauscht werden.

Wir bitten Sie, folgende Unterlagen zu uns mitzubringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)
  • Aktuellen Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)

Wichtiger Hinweis:

Bei Verlust bzw. Diebstahl eines oder beider Kennzeichen(s) kann die gleiche Nummernkombination nicht mehr zugeteilt werden.