Bankbriefe

Sie möchten etwas bei der Zulassungsbehörde erledigen, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) liegt aber noch bei der Bank?

Hierzu muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Bank angefordert werden. Die Bank wird diese dann an die Zulassungsbehörde senden. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann eine Bearbeitung erfolgen.