Verlängerung der LKW-/Bus-Klassen

Der Antrag für die Verlängerung für die Kl. C, C1, CE, C1E und D, D1, DE, D1E kann frühestens sechs Monate vor Ablauf gestellt werden.

Werden die zu verlängernden Klassen durchgehend benötigt, muss der Antrag spätestens ein Monat vor Ablauf mit den kompletten Unterlagen bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.

 Verlängerung der Kl. C, C1, CE und C1E

  • Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis
  • Kontrollblatt mit Unterschrift
  • ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung – darf bei Antragsstellung nicht älter als ein Jahr sein (Anlage 5 FeV)
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung – darf bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein (Anlage 6 FeV)
  • Bei gewerblicher Nutzung sind zusätzlich die fünf Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz im Original oder die Grundqualifikation im Original vorzulegen

Der Antrag kann auf der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Führerscheinstelle gestellt werden.


Verlängerung der Kl. D, D1, DE und D1E

  • Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis
  • Meldebestätigung der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung auf dem Antrag
  • Behördliches Führungszeugnis, zu beantragen bei der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung
  • Kontrollblatt mit Unterschrift
  • ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung – darf bei Antragsstellung nicht älter als ein Jahr sein (Anlage 5 FeV)
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung – darf bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein (Anlage 6 FeV)
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ab dem 50. Lebensjahr
  • Bei gewerblicher Nutzung sind zusätzlich die fünf Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz im Original oder die Grundqualifikation im Original vorzulegen

Der Antrag muss auf der zuständigen Stadt-/ bzw. Gemeindeverwaltung gestellt werden.