Internationaler Führerschein

Sie benötigen zur Antragstellung bei der Führerscheinstelle:

  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
    Falls Sie sich vertreten lassen benötigen wir zusätzlich:
    Vollmacht und Reisepass oder Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
  • EU-Kartenführerschein

Bitte beachten Sie:

Aufgrund einer Gesetzesänderung seit 01.09.2002 ist für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ein EU-Kartenführerschein notwendig.
Wenn Sie also noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, müssen Sie diesen vor Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen. Bitte bedenken Sie, dass mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen zu rechnen ist.

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