
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug beantragen
Gericht oder Landratsamt haben Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Wie kann ich meinen Führerschein wiederbekommen?
Dafür müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Das machen Sie entweder im Rathaus Ihres Wohnortes oder ganz bequem online über unseren (e)Service. Link oben stehend.
Außerdem müssen Sie ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Dieses können Sie entweder im Rathaus oder online über das Bundesamt für Justiz Link unten stehend unter "Weiterführende Informationen" beantragen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für alle Führerscheine:
- Personalausweis oder Reisepass
- behördliches Führungszeugnis von der Gemeinde
- aktuelles biom. Passbild (max. 1 Jahr alt) (35 x 45 mm)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe („lebensrettende Sofortmaßnahmen“ reichen nicht aus)
Für die Klassen AM, A, A2, A1, B, BE, L, T (insb. Auto, Motorrad, Bulldog):
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre)
Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E (LKW und Bus):
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- ärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module
- zusätzlich für die Klassen D, DE, D1 und D1E:
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
Wann kann ich meinen Führerschein zurückbekommen?
Das hängt davon ab, ob in Ihrem Fall eine Sperrfrist besteht. Sperrfrist bedeutet, dass Sie innerhalb einer bestimmten Zeit keinen Führerschein bekommen dürfen. Die Sperrfrist finden Sie im Urteil des Gerichts oder im Gesetz. In den meisten Fällen beträgt die Sperrfrist 6 Monate bis 1 Jahr. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.
MPU
Außerdem kann bei Straftaten, Alkohol, Drogen oder psychischen Erkrankungen eine fachärztliche Begutachtung oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig sein. Die Untersuchung wird von der Führerscheinstelle angeordnet, nachdem Sie einen Neuerteilungs-Antrag gestellt haben. Die Untersuchung müssen Sie selbst bezahlen.
Genaue Informationen finden Sie im Infoblatt das unten zum Download angeboten wird.