Feuerwehrführerschein beantragen

Sonderfahrerlaubnis für den Katastrophenschutz

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bestimmter Einsatzorganisationen können eine erleichterte Fahrberechtigung erhalten.

  • Sie gilt für Einsatzfahrzeuge mit Anhänger bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.
  • Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland und Österreich und nur für Einsätze der Organisation.
  • Sie endet, wenn die allgemeine Fahrerlaubnis entzogen wird.
  • Bei einem Fahrverbot darf die Fahrberechtigung nicht genutzt werden.