
Feuerwehrführerschein beantragen
Unser (e)Service für Sie
Sonderfahrerlaubnis für den Katastrophenschutz
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bestimmter Einsatzorganisationen können eine erleichterte Fahrberechtigung erhalten.
- Sie gilt für Einsatzfahrzeuge mit Anhänger bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.
- Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland und Österreich und nur für Einsätze der Organisation.
- Sie endet, wenn die allgemeine Fahrerlaubnis entzogen wird.
- Bei einem Fahrverbot darf die Fahrberechtigung nicht genutzt werden.