Änderung des Kartenführerscheins

Änderungen wegen Heirat oder Scheidung, Streichung der Sehhilfe nach Laser-OP und Eintragung von Schlüsselzahlen (B96, B196, 95)

Der Führerschein ist in Deutschland kein Identitätsnachweis wie der Personalausweis. Der Name im Führerschein muss aber aus dem Personalausweis hervorgehen. Taucht Ihr Name aus dem Führerschein nicht mehr im Personalausweis auf, muss Ihr Führerschein getauscht werden.

Eine Änderung des Führerscheins kann außerdem nötig sein, wenn Sie beim Fahren keine Brille mehr tragen müssen. Das Mitführen eines Attests/Gutachten der Laser-Klinik reicht nicht aus.

Daneben kann die Eintragung von Schlüsselzahlen (B96, B196, 95) eine Änderung des Führerscheins erforderlich machen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Den Antrag (erhältlich im Rathaus, bei uns oder der Fahrschule) mit

  • Personalausweis / Reisepass (bei Namensänderung mit neuem Namen)
  • Führerschein
  • aktuellem biometrisches Lichtbild (Passformat, 45 x 35 mm)

Bei Namensänderung zusätzlich:

  • Heirats- oder Scheidungsurkunde

Bei Streichung der Sehhilfe zusätzlich:

  • Auto/Motorrad (Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L):
    Sehtest eines unabhängigen Augenarztes (nicht der Arzt, der die OP durchgeführt hat)
  • LKW/Bus (Klassen C, CE, C1, C1E, D1, D1E, D, DE):
    Betriebs-/Augenärztliche Untersuchung eines unabhängigen Augenarztes (nicht der Arzt, der die OP durchgeführt hat)

Bei Eintragung von Schlüsselzahlen (B96, B196) zusätzlich:

  • Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung (nach Anlage 7a bzw. b FeV)

Bei Eintragung der Schlüsselzahl 95 zusätzlich:

  • Grundqualifikation oder Module (je nach Einzelfall)