
Förderung von Seniorenveranstaltungen
Der Landkreis Roth gewährt gemeinnützigen Organisationen, die öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren durchführen, einen freiwilligen Zuschuss. Gefördert wird jeweils eine Veranstaltung im Kalenderjahr mit einem festgesetzten Betrag pro teilnehmender Person (aktuell 1,20 Euro pro Person ab 60 Jahren). Der Zuschuss trägt dazu bei, die Angebote für ältere Menschen im Landkreis Roth zu erweitern.
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Kontakt
Kontakte, Seniorenamt und Soziales