Hygieneüberwachung

Das Gesundheitsamt überwacht die Hygiene von Einrichtungen.


Das Gesundheitsamt überwacht nach den gesetzlichen Vorgaben (u.a. IfSG, MedHygV...) die Hygiene folgender Einrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen
  • Alten-, Pflege- und Behindertenheime
  • Schulen
  • Kindergärten
  • Schul- und Freizeiteinrichtungen
  • Rettungswachen
  • Blutspendeeinrichtungen
  • Sport- und Freizeitanlagen
  • Öffentliche Bedürfnisanstalten
  • Gemeinschaftsunterkünfte
  • Camping- und Zeltplätze
  • Friedhöfe und Leichenhallen
  • Fußpflegepraxen, Kosmetikbetriebe, Heilpraktiker, Tätowierer und Piercer
  • Trinkwasserversorgungsanlagen
  • Hallen- und Freibäder
  • Badegewässer

Krankenhäuser, Heime und Blutspendeeinrichtungen werden regelmäßig routinemäßig aufgesucht. Für die anderen Einrichtungen erfolgen die Kontrollen anlassbezogen. Primär dienen die Kontrollen der Verhinderung der Übertragung von Infektionskrankheiten.

Werden in öffentlichen Gebäuden Umweltschadstoffe festgestellt, nehmen die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes eine Beurteilung der gesundheitlichen Gefährdung vor und beraten im Hinblick auf Nutzungsänderung und Sanierungsmaßnahmen. Einflussfaktoren, die in diesem Zusammenhang Gesundheitsstörungen hervorrufen können, sind organische und anorganische Gase, Staub, Faserstäube und andere Umweltschadstoffe wie beispielsweise polychlorierte Biphenyle (PCB), Pentachlorphenol (PCP) oder Formaldehyd, Allergene, Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukte sowie Strahlenbelastungen, Gerüche und Lärm.

Wenn Sie mögliche bedenkliche hygienische Verhältnisse in den oben genannten Einrichtungen vorgefunden haben, können Sie sich an uns wenden, damit wir Ihren Hinweisen nachgehen können. 

Nicht tätig wird das Gesundheitsamt dagegen in Privatgebäuden, solange keine Gefährdung der Öffentlichkeit besteht, insbesondere nicht im Rahmen privatrechtlicher Auseinandersetzungen (Mietenden/Vermietenden).

Gesundheitsamt Roth

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Anschrift

Westring 36
91154 Roth