Betreuungsstelle

Informationen zu gerichtlichen Betreuungsverfahren, Vorsorgevollmacht und ehrenamtlichen Betreuungspersonen

Die gesetzliche Betreuung ist eine vom Betreuungsgericht angeordnete gesetzliche Vertretung. Der Betreuer hat festgelegte Aufgaben wie z.B. die Vermögenssorge oder die Gesundheitsfürsorge zu erledigen.

Eine gesetzliche Betreuung wird notwendig, wenn ein Erwachsener nicht mehr in der Lage ist, sein Leben alleine zu meistern und die notwendigen Entscheidungen selbstständig zu treffen. Sie darf nur angeordnet werden, wenn andere Hilfen nicht ausreichen und wenn nicht anderweitig Vorsorge getroffen wurde (z.B. durch eine Vorsorgevollmacht).

Zuständig für die Anordnung der Betreuung und der Bestellung einer betreuenden Person ist im Landkreis Roth das Amtsgericht - Betreuungsgericht Schwabach. In einem Gerichtsbeschluss legen Betreuungsrichter fest, wer als Betreuer eingesetzt wird, sowie die Aufgabenkreise und die Dauer der Betreuung.  Der bestellte Betreuer unterliegt der Aufsicht und Kontrolle des Gerichts und erhält zur Legitimation einen Betreuerausweis.

Gesetzliche Betreuer unterstützen ihre Betreuten bei deren Entscheidungen und handeln für sie als gesetzliche Vertreter. Dabei versuchen sie, ihren Schutzbefohlenen ein selbstbestimmtes Leben soweit wie möglich zu erhalten.

Jede volljährige, geschäftsfähige Person, die geeignet und bereit ist, eine Betreuung zu übernehmen kann gesetzlicher Betreuer werden. In vielen Fällen sind dies Angehörige oder Freunde des Betroffenen. In schwierig gelagerten Fällen oder wenn besondere Fachkenntnisse erforderlich sind, werden auch Rechtsanwälte oder Berufsbetreuer bestellt.

Aufgaben der Betreuungsstelle

  • Unterstützung gegenüber dem Betreuungsgericht bei der Sachverhalts-aufklärung/Erstellung von Sozialberichten mit Betreuervorschlag bzw. Aufgabenkreis
  • Beratung und Information interessierter Bürger oder Angehöriger über die rechtliche Betreuung und deren Alternativen
  • Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer allgemeinen Aufgaben
  • Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten
  • Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Initiativrecht in Bezug auf die Erforderlichkeit einer Betreuung oder anderer Maßnahmen im Betreuungsrecht
  • Führen von rechtlichen Betreuungen und Verfahrenspflegschaften
  • Unterstützung beim Vollzug betreuungsgerichtlicher Entscheidungen (zivilrechtliche Unterbringung, Vorführung)
  • Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen
  • Öffentlichkeitsarbeit im Betreuungswesen.
  • usw.


Möchten Sie sich gerne ehrenamtlich engagieren?

Es gibt auch Personen, die ehrenamtlich Betreuungen für fremde Menschen führen. Diese ehrenamtlich Tätigen sind eine große Stütze im Betreuungswesen.

Das Gesundheitsamt Roth-Schwabach hat einen ständig wachsenden Bedarf an Betreuern. Mit einem geringen Zeitaufwand können Sie als Betreuer schon eine Menge bewirken. Als Betreuer ist man nicht alleine. Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle und der Betreuungsgerichte unterstützen Sie bei Fragen und Problemen.

Falls wir Ihr Interesse zur Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung geweckt haben, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.


Vorsorgevollmacht

Wenn Sie eine gesetzliche Betreuung vermeiden möchten, sollten Sie rechtzeitig eine Vertrauensperson in einer sogenannten Vorsorgevollmacht als rechtlichen Vertreter einsetzen. Auch wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich an die  Betreuungsstelle wenden.