Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG)

Was ist die PSAG?

Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) Roth-Schwabach ist ein Netzwerk von Einrichtungen und Fachstellen im Bereich der psychischen Gesundheit im Landkreis Roth und in der Stadt Schwabach.

In der PSAG arbeiten unterschiedliche Akteure der psychosozialen Versorgung zusammen – darunter Leistungsträger, Fachstellen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Psychiatrieerfahrung und Suchterkrankung und deren Angehörige.

Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu stärken und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Region zu verbessern.
Dabei steht der Austausch zwischen den Beteiligten und die gemeinsame Weiterentwicklung der Angebote im Mittelpunkt.

Für wen ist die PSAG gedacht?

Die PSAG richtet sich in erster Linie an Fachstellen, Einrichtungen und Organisationen im Bereich der psychosozialen Versorgung.

Sie dient dem fachlichen Austausch und der gemeinsamen Weiterentwicklung der Angebote in der Region.

Sie ist kein Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger.

Wenn Sie Unterstützung bei psychischen Belastungen suchen, wenden Sie sich bitte an entsprechende Beratungsstellen oder den Sozialpsychiatrischen Dienst.


Gerne unterstützen wir Sie dabei, die passende Anlaufstelle zu finden.

Mehr zum Thema

zusammenarbeit

Sozialer Beratungsdienst

Sozialpädagogische Fachkräfte des Gesundheitsamtes Roth/Schwabach bieten für Betroffene und deren Angehörige Beratung und Vermittlung zu verschiedenen Hilfsangeboten in der Region an.

Weiterführender Informationen (extern)

Was macht die PSAG?

Die PSAG bringt die verschiedenen Akteure der psychosozialen Versorgung zusammen und arbeitet gemeinsam an der Weiterentwicklung der Angebote.

Die PSAG dient dem fachlichen Austausch und der Weiterentwicklung der psychosozialen Versorgung in der Region.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Zusammenarbeit der Einrichtungen und Dienste vor Ort zu stärken
  • die Versorgungssituation zu analysieren und Verbesserungen anzustoßen
  • der Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen entgegenzuwirken
  • Präventionsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit zu fördern
  • regionale Beschwerdestellen anzuregen und zu begleiten
  • sozialpolitische Entwicklungen aufzugreifen und mitzugestalten
  • die Angebote vor Ort zu koordinieren
  • den regionalen Bedarf zu ermitteln und zu benennen

Struktur und Organisation

Die PSAG Roth-Schwabach ist ein interdisziplinäres Netzwerk von rund 25 Einrichtungen und Fachstellen der psychosozialen Versorgung in der Region.

In der PSAG arbeiten Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Einrichtungen gemeinsam daran, die Versorgung vor Ort weiterzuentwickeln.
Der regelmäßige Austausch und die Zusammenarbeit stehen dabei im Mittelpunkt.

Die Leitung erfolgt durch einen Vorstand (Anita Stumpp SPDi Roth-Schwabach), die Geschäftsführung ist im Gesundheitsamt angesiedelt (PD Dr. Andrea Rotter-Neubert).

Die PSAG umfasst den Landkreis Roth und die Stadt Schwabach.

Aktuelle Arbeitsgruppen

  •  „Eingliederungshilfe und psychiatrische Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung und psychiatrischem Versorgungsbedarf“

Arbeitsweise und Vernetzung

Die PSAG Roth-Schwabach trifft sich in der Regel zweimal jährlich zu einer Vollversammlung aller Mitglieder.
Dort werden aktuelle Themen der Versorgung aufgegriffen, häufig ergänzt durch Fachvorträge, und gemeinsam beraten.

Anträge werden in der Vollversammlung eingebracht und über die Umsetzung abgestimmt.

Darüber hinaus ist die PSAG mittelfrankenweit vernetzt.
Die regionalen PSAGen /RSVen treffen sich ebenfalls regelmäßig zum fachlichen Austausch.

Gewählte Sprecherinnen und Sprecher vertreten die Regionen auf mittelfränkischer Ebene.

Die PSAG Roth-Schwabach bringt die Bedarfe der Region aktiv in überregionale Gremien ein und steht im Austausch mit politischen Entscheidungsträgern.

Anträge und Zuständigkeiten der PSAG

Die PSAG Roth-Schwabach ist in bestimmte Antragsverfahren im Bereich der psychosozialen Versorgung eingebunden.
Je nach Antragsart gelten unterschiedliche Zuständigkeiten und Fristen.

Förderbereich

  • Beratung von Anträgen im Förderbereich
  • z. B. neue Angebote, Ausbau bestehender Leistungen oder konzeptionelle Weiterentwicklungen
  • Einreichung bis spätestens 31. Mai

Entgeltbereich

  • Beratung von Anträgen im Entgeltbereich
  • z. B. Anpassungen oder Erweiterungen bestehender Angebote
  • Einreichung bis spätestens 30. September

Mögliche Leistungsbereiche (Auswahl)

  • Besondere Wohnformen
  • Tagesstätten
  • Sozialpsychiatrische Dienste
  • Psychosoziale Suchtberatung
  • Aufsuchende Assistenz
  • Förderstätten
  • Werkstätten
  • Zuverdienstangebote
  • weitere soziale Fachdienste

Ablauf

Die Anträge werden in der PSAG vorgestellt, gemeinsam beraten und in der Vollversammlung abgestimmt.
Beschlüsse werden anschließend in die weiteren fachlichen und politischen Gremien eingebracht.

Einreichung von Anträgen

Das ausgefüllte Antragsformular kann per E-Mail an die Geschäftsführung der PSAG übermittelt werden über den untenstehenden Kontakt.

Bitte übermitteln Sie im Rahmen des Antrags keine sensiblen personenbezogenen Daten.

Dokumente zum Download

Gesundheitsamt Roth

Montag:        08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:      08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:     08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr

Anschrift

Weinbergweg 16b
91154 Roth