
Rattenbefall - Hinweise und Zuständigkeiten
Ratten können sich dort ansiedeln, wo sie Nahrung, Wasser und geeignete Unterschlupfmöglichkeiten finden.
Durch einfache Maßnahmen können Grundstückseigentümer und Anwohner dazu beitragen, einen Rattenbefall zu verhindern oder einzudämmen.
Was können Sie selbst tun?
- Müll richtig entsorgen: Mülltonnen stets geschlossen halten und Abfälle nicht offen zugänglich lagern.
- Keine Futterquellen anbieten: Tierfutter nicht über Nacht im Freien stehen lassen. Vogelfutter sparsam verwenden und heruntergefallene Körner entfernen.
- Unterschlupfmöglichkeiten beseitigen: Gerümpel und ungenutzte Materialien entfernen sowie Löcher und Spalten an Gebäuden verschließen.
- Kompost richtig betreiben: Nur pflanzliche Gartenabfälle kompostieren. Keine gekochten Speisen, Fleisch-, Fisch- oder Milchprodukte auf den Kompost geben.
- Grundstück regelmäßig kontrollieren: Achten Sie auf Erdlöcher, Kotspuren, Nageschäden und Laufwege entlang von Mauern oder Zäunen.
Werden Anzeichen eines Rattenbefalls entdeckt, sollten mögliche Nahrungsquellen und Versteckmöglichkeiten umgehend beseitigt werden.
Wer ist zuständig?
- Befall auf Privatgrundstücken: Für die Bekämpfung sind grundsätzlich die Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten verantwortlich.
- Befall auf öffentlichen Flächen: Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde oder Stadtverwaltung.
Das Gesundheitsamt steht Ihnen bei Fragen zum Thema Rattenbefall beratend zur Seite.
Informationen zur Vorbeugung und zum richtigen Umgang mit Ratten finden Sie in unserem Merkblatt für Bürger und Bürgerinnen.
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Gesundheitsamt Roth
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