Schülerwohnheim Roth
Die Einrichtung "Schülerwohnheim Roth" bietet Schüler und Schülerinnen während des Blockunterrichts Unterkunft, Verpflegung sowie Kontakt und Austausch mit anderen Schülern.
In den modern möblierten Doppelzimmern, der voll ausgestatteten Mensa oder den innovativ eingerichteten Freizeiträumen fällt es leicht, im neuen Alltag klar zu kommen, Kontakt zu anderen Leuten zu finden und die Ausbildung/Berufsalltag erfolgreich zu meistern.
Eigenanteil & Abmeldung
Für Auszubildende ist das Wohnen frei. Für die Verpflegung ist ein täglicher Essensbeitrag zu erbringen, dessen Höhe sich nach § 8 Abs. 5 AVBaySchFG richtet.
Derzeit sind folgende Beiträge zu leisten:
- Frühstück 1,10 €
- Mittagessen 2,00 €
- Abendessen 2,00 €
- insgesamt 5,10 € pro vollen Tag
Der Essensbeitrag ist wöchentlich bei der Anreise in bar und in voller Höhe (gemäß des gemeldeten Anreisetages, Sonntag oder Montag) zu begleichen.
Abweichungen der Anwesenheit im SWH (Krankheit, Schulausflug, betriebliche Belange) können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Abwesenheit sofort gemeldet wird und die Nachreichung eines Beleges (ärztliches Attest, Bestätigung der Berufsschule, Bestätigung des Betriebes) erfolgt ist.
Erfolgt die Abmeldung nicht, werden Bereithaltungskosten in Rechnung gestellt.
Öffnungszeiten & Kontakt
Das Wohnheim ist in Schulzeiten am Sonntag ab 17:00 Uhr (Sommermonate ab 18.00 Uhr) geöffnet, Montag bis Freitag werden die Berufsschüler mittags und nach Schulschluss durch die Fachkräfte betreut.
Ab 23:00 Uhr ist an den Öffnungstagen eine Nachtbereitschaft im Wohnheim vor Ort.
Tagesablauf
06:45 Uhr | Aufstehen |
07:00 Uhr - 07:45 Uhr | Frühstück |
07:50 Uhr | Unterrichtsbeginn |
08:00 Uhr | Das Heim wird versperrt |
12:10 Uhr - 12:50 Uhr | Mittagessen |
12:50 Uhr - 13:15 Uhr | Mitagessen 7. Schulstunde |
17:30 Uhr - 18:00 Uhr | Abendessen |
22:00 Uhr | Nachtruhe Außenbereich |
22:30 Uhr | Nachtruhe |
23:00 Uhr | Freizeitbereich wird versperrt |
Das Einchecken ist sonntags (Schulbeginn bis 31.03. von 17:00 Uhr -21:00 Uhr bzw. 01.04. bis 31.07. von 18:00 Uhr - 21:00 Uhr) oder montags (von 07:00 Uhr - 08:30 Uhr) möglich. Das Auschecken erfolgt freitags (von 06:45 uhr - 07:45 Uhr) mit der Abgabe sämtlicher Schlüssel.
Schülerwohnheim Roth - Frau Petra Eichinger, Telefon: 09171 / 81-8600
Dokumente zum Download
Träger
Träger des Schülerwohnheims ist das Landratsamt Roth.
Der Anspruch auf auswärtige Unterbringung ergibt sich aus der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes, § 8 Abs. 3 (AVBaySchFG)