Digitaler Bauantrag ab 1. März


Ab dem 1. März bietet das Landratsamt den Digitalen Bauantrag an. Er ermöglicht die digitale Einreichung aller gängigen bauaufsichtlichen und abgrabungsrechtlichen Anträgen und Anzeigen.


Wie kann ich einen Antrag digital einreichen?

Zur digitalen Antragstellung über das Bayernportal gelangen Sie über folgende Links:


Was möchten Sie tun?

Kann ich meinen Antrag selbst stellen oder brauche ich einen Planer?

In vielen Fällen ist die Beauftragung eines Planers, des sogenannten „Entwurfsverfassers“ erforderlich.


FAQs