Förderungen & Downloads

Investitionszuschüsse durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gewährt Zuschüsse für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Denkmälern, die sich nicht im Eigentum des Staates befinden. Diese kommen Privatpersonen, aber auch kommunalen Gebietskörperschaften oder Kirchen zugute. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich vor allem nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, der Finanzkraft des Eigentümers, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und natürlich nach den bereitstehenden Haushaltsmitteln. Im Übrigen können nur die Kosten bezuschusst, die bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen.

Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Investitionszuschüsse durch den Landkreis Roth und den Bezirk Mittelfranken

Der Landkreis Roth gewährt Zuschüsse für denkmalpflegerische Erhaltungsmaßnahmen in Höhe von 5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes, wenn das Objekt in der Denkmalliste enthalten ist und für den Landkreis Roth überörtliche Bedeutung hat.

Der Zuschuss ist vor Beginn der Maßnahme mittels Antrag- und Finanzierungsplan bei der Kreisfinanzverwaltung zu beantragen.

Der Fortschritt der Baumaßnahme ist durch den Auszahlungsantrag nachzuweisen. Abschlagszahlungen der gewährten Förderung können gegebenenfalls nach Vorlage des Auszahlungsantrags ausbezahlt werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist der Verwendungsnachweis vorzulegen.

Die Formulare zur Förderung der Denkmalpflege durch den Landkreis Roth oder den Bezirk Mittelfranken können online ausgefüllt und auf einem Datenträger abgespeichert werden. Ihr Wortlaut darf nicht verändert werden. Die Formulare müssen postalisch bei der Adresse Landratsamt Roth, Sachgebiet 121, Weinbergweg 1, 91154 Roth eingehen.

Erlaubnisanträge und Steuerbescheinigung