Verpflichtungserklärung (Besuchsvisum und Einladung)

Ist für Besuchsaufenthalte in Deutschland ein Visum erforderlich, kann dies bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Es muss nach Überzeugung der Auslandsvertretung feststehen, dass es sich tatsächlich um einen Besuchsaufenthalt handelt, an der Rückkehrbereitschaft keine Zweifel bestehen und der Besuchsaufenthalt ausreichend finanziell abgesichert ist (Lebensunterhalt, Krankenversicherungsschutz) 

Für den Nachweis der finanziellen Absicherung fordern die deutschen Auslandsvertretungen im Herkunftsland des Gastes in den meisten Fällen eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers. Diese Verpflichtungserklärung wird auch als Einladung bezeichnet.

Hinweis: Für die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde notwendig. Alternativ können Sie über unseren (e)Service eine Terminanfrage an die Ausländerbehörde senden.

Visum Unionsbürger und Unionsbürgerinnen

Unionsbürger und Unionsbürgerinnen bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels.

Pässe und Ersatzdokumente (für Ausländer und Ausländerinnen)

Bitte nehmen Sie bei Fragen zu diesem Thema direkt Kontakt mit der Ausländerbehörde auf.

Häufig gesuchte (e)Services

Dokumente zum Download

Verpflichtungserklärung Landkreis Roth